- Teilnahmeberechtigt sind alle Kurzfilme bis 30 Minuten Länge, unabhängig vom Produktionsjahr. Noch nicht fertig gestellte Filme (Rohschnitt) werden nicht akzeptiert.
- Alle Sprachen werden akzeptiert, bei nicht deutscher oder englischer Originalsprache werden deutsche oder englische Untertitel verlangt.
- Als Sichtungskopien werden nur die Formate DVD (PAL und NTSC), miniDV (nur PAL) und VHS (PAL und NTSC) akzeptiert. Es gibt keine Einreichgebühren.
- Der Sichtungskopie muss das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einreichformular beilegt sein sowie nach Möglichkeit Filmstills auf CD-ROM.
- Die Sichtungskopien müssen mit Titel und Länge des Films sowie mit dem Namen des/der Regisseur/in gekennzeichnet sein. Das gilt auch für eventuell beigelegte Filmstills (CD-ROM).
- Die Filmschaffenden der eingereichten Filme gestehen dem Veranstalter das Recht zu, zum Zweck der Filmvorführung im Rahmen des VIS-Festivals sowie zu Archivierungszwecken durch VIS eine Kopie der eingereichten Filme anzufertigen. Die Sichtungskopien werden im Festivalarchiv zurückbehalten. Sie werden nur zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt ist.
- Für Hin-, Rück- und Weitertransport der Sichtungs- und Vorführkopien übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Der Veranstalter nimmt keine Einsendungen an, für die Versandgebühren, Abgaben, Steuern oder Zollgebühren zu entrichten sind und übernimmt auch keine Verantwortung für solche Sendungen. Etwaige Kosten für den Hintransport von Sichtungs- und Vorführkopien gehen zu Lasten des Einreichenden.
- Das Festival übernimmt keine Kosten für Filmmiete. Den ausgewählten Filmschaffenden werden keine Honorare für die Teilnahme am Festival gezahlt.
- Das Festival hat das Recht, Ausschnitte von maximal einer Minute aus den beim Festival gezeigten Filmen zu Werbezwecken im Fernsehen oder Kino zu zeigen. Dieses Recht erlischt vier Wochen nach Ende des Festivals. Das Festival hat das uneingeschränkte Recht, Filmstills der beim Festival gezeigten Filme zu Werbezwecken zu veröffentlichen.
- Der Veranstalter wählt frei aus den eingesendeten Filmen aus. Die Einsendenden haben keinen wie auch immer gearteten Anspruch auf Vorführung ihres Films im Rahmen von VIS Vienna Independent Shorts. Die Filmschaffenden werden bis 30. April verständigt, ob ihr Film gezeigt wird.
- Das Festival hat das Recht, die ausgewählten Filme während der Festivaltage beliebig oft zu zeigen.